Doppelbesteuerung verhindern & beseitigen.
In Deutschland & Schweiz.
Wenn Deutschland und die Schweiz denselben Gewinn beanspruchen, entsteht Doppelbesteuerung.
Wir koordinieren Deutsches und Schweizer Steuerrecht ohne Schnittstellenbruch.
Unser Fokus: Steuerprüfungen, Steuerkorrekturen und Doppelbesteuerungsabwehr mit Bezug zu Deutschland & Schweiz.
Keine allgemeine Steuerberatung.
Doppelbesteuerung entsteht, wenn mehrere Staaten denselben Gewinn beanspruchen, aber keine koordinierte Linie besteht.
Wir koordinieren das Steuerrecht und die Steuerverfahren in Deutschland und der Schweiz aus einer Hand.
Was wir tun
Wir übernehmen Mandate, in denen Doppelbesteuerung droht oder bereits eingetreten ist.
Typisch ist eine Gewinnanpassung nach einer Betriebsprüfung in Deutschland, die eine Gegenberichtigung in der Schweiz erfordert.
Aufgrund unserer Berufszulassung und Tätigkeit in beiden Ländern führen wir die Doppelbesteuerungsabwehr konzertiert und aus einer Hand.
- Verrechnungspreisanpassung mit Schweizer Holding
- Streit um Betriebsstätte oder Gewinnabgrenzung
- Schätzungen oder verdeckte Gewinnausschüttung mit Auslandsbezug
- Widersprüchliche Einkünftequalifikationen
- Streitige Mitwirkungspflichten und Dokumentationsprobleme
Wie wir arbeiten
Wir ordnen den Sachverhalt, bestimmen die steuerliche Einordnung nach Deutschem und Schweizer Recht und legen die Verteidigungs-
oder Korrekturlinie für beide Länder fest.
So schaffen wir eine konsistente Position in beiden Ländern, die nicht auseinanderfällt.
oi.tax ist Deutsches Steuerrecht & Schweizer Steuerrecht aus einem Guss.
Wir führen grenzüberschreitende Fälle so, dass Argumentationslinie, Verfahren und Umsetzung nahtlos zusammenpassen.
Verfahren in Deutschland: Betriebsprüfung, Einspruch, Finanzgericht, Verständigungsverfahren.
Bei internationalen Mandaten führt das Büro Zürich die internationale Koordination; Hamburg bringt das deutsche Betriebsprüfungs-
und Prozess-Know-how ein.
Internationale Qualifikation und Steuerkorrektur.
Verrechnungspreise, Gegenberichtigungen,
Koordination Deutschland–Schweiz.
Wer wir sind
oi.tax ist eine spezialisierte Einheit für grenzüberschreitende Prüfungs-, Streit- und Korrekturfälle mit Bezug zu Deutschland oder der Schweiz.
Wir sind für Sie da, wo Entscheidungen unter Frist- und Risikodruck getroffen werden müssen.
- Doppelbesteuerung verhindern und beseitigen
- Steuerkorrekturen abwehren und Gegenberichtigungen durchführen
- Transfer Pricing in Steuerprüfungen, Streitverfahren und Verständigungsverfahren
- Betriebsstätten und Betriebsstättengewinnermittlung
Warum oi.tax
Grenzüberschreitende Sachverhalte scheitern in der Regel am ungenügenden Zusammenspiel von Deutschem und Schweizer Recht.
Grenzüberschreitende Fälle werden für gewöhnlich zwischen verschiedenen Beraterteams aufgeteilt.
Dabei führen unterschiedliche Verantwortlichkeiten zu Schnittstellenproblemen und inkonsistenten Argumentationslinien.
Im grenzüberschreitenden Verfahren darf die Linie nicht zwischen mehreren Verantwortlichen verloren gehen.
Sie erhalten eine koordinierte Führung mit einem einheitlichen Ansprechpartner für Deutschland & Schweiz.
Ein Ansprechpartner.
Deutschland & Schweiz.
Wir arbeiten integriert in beiden Rechtsordnungen – Deutschland & Schweiz – ohne Schnittstellenbruch.
Passt mein Fall?
- Eine Steuerprüfung eines grenzüberschreitenden Sachverhalts steht an oder läuft bereits
- Gewinnanpassung in Deutschland mit Auswirkungen auf die Schweiz
- Gewinnanpassung in der Schweiz mit Auswirkungen auf Deutschland
- Verrechnungspreise oder Betriebsstätte werden unterschiedlich qualifiziert
- Gegenberichtigung zwischen Deutschland und der Schweiz erforderlich
- Rein nationale Sachverhalte ohne grenzüberschreitenden Bezug
- Fälle ohne Bezug zu Deutschland oder der Schweiz
- Allgemeine Steuerberatung ohne Prüfungs- oder Korrekturbezug
- Reine Dokumentation ohne streitige oder verfahrensrelevante Fragestellung
Kontakt
oi.tax ist der Einstieg für grenzüberschreitende Sachverhalte. Wir nehmen Ihre Anfrage in Zürich auf,
klären die Zuständigkeit und binden Hamburg ein, wenn ein deutsches Verfahren betroffen ist.
Internationale Qualifikation und Steuerkorrektur.
Verrechnungspreise, Gegenberichtigungen,
steuerliche Verständigungsverfahren Deutschland–Schweiz.
E-Mail an: Kanzlei Zürich
Verfahrensführung in Deutschland.
Betriebsprüfungen, Einspruchs- und Klageverfahren,
steuerliche Rechtsmittel- und Durchsetzungsfragen.
Deutsches Verfahren: Einbindung über Zürich.