Kontakt
Diese Kanzlei übernimmt grenzüberschreitende Sachverhalte mit steuerlicher Tragweite.
Wenn es um Doppelbesteuerung, internationale Steuerkorrekturen oder verfahrensnahe Risiken
zwischen Deutschland und der Schweiz geht, ist eine strategische Ersteinschätzung der richtige Einstieg.
Zuständigkeit nach Sachverhalt
Verfahrensführung in Deutschland.
- Betriebsprüfungen
- Einspruchsverfahren
- Finanzgerichtliche Verfahren
- Lohnsteuer- und Umsatzsteuerprüfungen mit Auslandsbezug
E-Mail an unser:
Büro Hamburg
Internationale Qualifikation und Steuerkorrektur.
- Verrechnungspreise
- Betriebsstättengewinnermittlung
- Gegenberichtigungen
- Koordination Deutschland–Schweiz
E-Mail an unser:
Büro Zürich
Strategische Ersteinschätzung
Vor einer materiellen Stellungnahme klären wir:
- Wo liegt das eigentliche Qualifikationsproblem?
- Welche Rechtsordnung führt?
- Besteht Doppelbesteuerungsrisiko?
- Verteidigung oder koordinierte Korrektur?
Die Ersteinschätzung ist eigenständig, seniorgeführt und entscheidungsorientiert.
Mit Ihrer Kontaktaufnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Anfrage innerhalb der Kanzleistruktur
an das sachlich zuständige Büro (Hamburg oder Zürich) weitergeleitet wird.