Streitbeilegung Deutschland–Schweiz
Zwischen Deutschland und der Schweiz stützt sich Streitbeilegung im Kern auf nationale Rechtsmittel und Korrekturen in beiden Staaten
sowie auf Verständigungsverfahren nach dem DBA Deutschland–Schweiz.
Zwei Ebenen, eine Strategie
Streitbeilegung ist selten ein einzelner Schritt. Sie ist eine Kombination aus nationaler Verfahrensstrategie
und internationaler Koordination. Wer nur in einem Staat agiert, riskiert Blockaden im anderen Staat.
- Nationale Rechtsmittel und Korrekturen (DE: Einspruch; CH: Einsprache, Rekurs)
- Gerichtliche Verfahren, soweit erforderlich
- Verständigungsverfahren nach DBA Deutschland–Schweiz
- Koordination von Timing, Faktenlage und Argumentationslinie
- Ist ein Verständigungsverfahren erforderlich oder vermeidbar?
- Welche nationalen Schritte müssen zuerst laufen, welche parallel?
- Welche Fakten müssen früh gesichert werden, damit Optionen offen bleiben?
- Welche Linie darf sich international nicht widersprechen?
Wir wählen die passenden Schritte in beiden Staaten, halten Optionen offen und führen eine einheitliche Linie.
Ziel ist Streitvermeidung, oder wenn erforderlich: Streitbeilegung ohne Doppelbesteuerung.