Transfer Pricing in Steuerprüfungen
Sobald grenzüberschreitende Leistungsbeziehungen bestehen, geraten Verrechnungspreise regelmässig in den Fokus der Aussenprüfung.
Im Verfahren entscheidet weniger die „richtige“ Methode als die verfahrensrechtliche Tragfähigkeit der Position.
Worum es im Verfahren wirklich geht
Seit 2025 ist in Deutschland bei Beginn einer Aussenprüfung eine Transaktionsmatrix ungefragt vorzulegen.
Damit werden grenzüberschreitende Leistungsbeziehungen unabhängig von der Unternehmensgrösse systematisch erfasst und regelmässig vertieft geprüft.
Im Prüfungsverfahren geht es jedoch selten allein um die Frage der Methode. Entscheidend sind die verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen:
Mitwirkungspflichten und Beweislast, die tatsächliche Dokumentationslage sowie die schnelle Sachverhaltsaufklärung, insbesondere mit Unterlagen aus dem Ausland.
- Mitwirkungspflichten und Unterlagenbeschaffung aus dem Ausland
- Erhöhte Mitwirkung bei Auslandssachverhalten
- Beweislast: Substantiierung der Verwaltung vor Verwerfung
- Dokumentationslücken, Zeitnähe, Konsistenz, Prüfungsfähigkeit
- Verfahrensstrategie bei Schätzungsandrohungen
Werden Mitwirkungspflichten nicht erfüllt oder bestehen erhebliche Dokumentationsmängel, eröffnet dies den Steuerbehörden die Möglichkeit zur Gewinnhinzuschätzung im Wege der Ermessenseinschätzung.
Die Folge ist häufig nicht nur eine methodische Neubewertung, sondern eine pauschale Gewinnkorrektur mit erheblicher Streuwirkung über mehrere Jahre.
Ohne korrespondierende Berichtigung auf der Gegenseite entsteht Doppelbesteuerung. Deshalb ist Transfer Pricing in der Aussenprüfung zugleich ein Thema der internationalen Koordination:
Gegenberichtigung, Durchsetzbarkeit im anderen Staat und eine Argumentationslinie, die sich international nicht widerspricht.
Verfahrensstrategie, Dokumentations- und Mitwirkungslinie, Reaktion auf Schätzung, und Steuerung der internationalen Wirkung.
Ziel ist eine Position, die in Deutschland und der Schweiz tragfähig bleibt.
- Wie ist eine Gegenberichtigung im anderen Staat realistisch durchsetzbar?
- Liegt dort eine neue Tatsache vor und wie lange bleibt sie „neu“?
- Ist ein Verständigungsverfahren der richtige Weg oder vermeidbar?
- Welche Linie darf sich international nicht widersprechen?