Doppelbesteuerung verhindern
& beseitigen.
Deutschland & Schweiz.
Wenn Deutschland und die Schweiz denselben Gewinn beanspruchen, entsteht Doppelbesteuerung. Wir koordinieren zwischen Deutschland und der Schweiz ohne Schnittstellenbruch.
Wir verteidigen, wir korrigieren, wir vertreten.
Fokus: Steuerprüfungen, Steuerkorrekturen und Doppelbesteuerungsabwehr mit Bezug zu Deutschland & Schweiz. Keine allgemeine Steuerberatung.
Eine Gewinnanpassung in einem Staat löst eine Pflicht im anderen aus — diese Pflicht muss aktiv durchgesetzt werden, sie ergibt sich nicht von selbst. Die bilaterale Korrekturkoordination zwischen Deutschland und der Schweiz ist das eigenständige Kernprodukt: unabhängig davon, ob der Auslöser eine Verrechnungspreiskorrektur, eine Betriebsstättenstreitigkeit oder eine verdeckte Gewinnausschüttung ist.
Was wir tun
Wir übernehmen Mandate, in denen Doppelbesteuerung droht oder bereits eingetreten ist. Das Produkt ist stets dasselbe: bilaterale Korrekturkoordination DE↔CH — die Gewinnanpassung in einem Staat erfordert die passende Gegenberichtigung im anderen, und diese muss aktiv herbeigeführt werden. Das ist keine Nebenleistung eines anderen Mandats, sondern die eigenständige Dienstleistung.
- Verrechnungspreisanpassung mit Schweizer Gesellschaft
- Streit um Betriebsstätte oder Gewinnabgrenzung
- Schätzungen oder verdeckte Gewinnausschüttung mit Auslandsbezug
- Parallel laufende Verfahren oder widersprüchliche Qualifikationen
Wie wir arbeiten
Gewinnanpassungen nach Betriebsprüfungen — ob Verrechnungspreiskorrektur, verdeckte Gewinnausschüttung oder Schätzung — erfordern eine koordinierte Gegenreaktion in beiden Staaten. Die Gegenberichtigung erfolgt nicht automatisch.
Die Korrektur in einem Staat ist nur dann wirksam, wenn sie die richtige Reaktion im anderen auslöst. Wir koordinieren Gegenberichtigungen, Sekundärberichtigungen und Verfahrensschritte bilateral — einheitlich, aus einer Hand, ohne Schnittstellenbruch.
Steuerrecht, Verfahrensrecht und internationale Qualifikation greifen in einem Team ineinander. Keine Übergabe zwischen Spezialisten, sondern eine gemeinsam geführte Linie.
Laufende Fachautorenschaft zu Betriebsprüfung, Verständigungsverfahren und grenzüberschreitender Gewinnabgrenzung. Die Linie, die wir für Sie führen, schreiben wir auch.
Warum oi.tax
Grenzüberschreitende Sachverhalte scheitern häufig am ungenügenden Zusammenspiel von Deutschem und Schweizer Recht.
Grenzüberschreitende Fälle werden oft zwischen verschiedenen Beraterteams aufgeteilt. Unterschiedliche Verantwortlichkeiten erzeugen Schnittstellen und inkonsistente Linien.
Im grenzüberschreitenden Verfahren darf die Linie nicht zwischen mehreren Verantwortlichen verloren gehen. Sie erhalten eine koordinierte Führung mit einem einheitlichen Ansprechpartner.
Ein Ansprechpartner.
Deutschland & Schweiz.
Passt mein Fall?
- Eine Steuerprüfung eines grenzüberschreitenden Sachverhalts steht an oder läuft bereits
- Gewinnanpassung in Deutschland mit Auswirkungen auf die Schweiz
- Gewinnanpassung in der Schweiz mit Auswirkungen auf Deutschland
- Verrechnungspreise oder Betriebsstätte werden unterschiedlich qualifiziert
- Gegenberichtigung zwischen Deutschland und der Schweiz ist erforderlich
- Buchprüfung oder Steuerverfahren in der Schweiz — auch ohne deutschen Bezug
- Rein nationale Sachverhalte ohne grenzüberschreitenden Bezug
- Fälle ohne Bezug zu Deutschland und zur Schweiz
- Allgemeine Steuerberatung ohne Prüfungsbezug
- Reine Dokumentation ohne streitige Fragestellung
Kontakt
oi.tax ist der Einstieg für grenzüberschreitende Sachverhalte. Wir nehmen Ihre Anfrage in Zürich auf, klären die Einordnung und binden Hamburg ein, wenn ein deutsches Verfahren betroffen ist.
Internationale Qualifikation und Steuerkorrektur. Verrechnungspreise, Gegenberichtigungen, Verständigungsverfahren Deutschland–Schweiz.
Verfahrensarbeit in Deutschland. Betriebsprüfungen, Einspruchs- und Klageverfahren, steuerliche Rechtsmittel- und Durchsetzungsfragen.
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Mit Ihrer Kontaktaufnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben intern an die jeweilige von unseren Kanzleien weitergeben, der Ihre Anfrage fachlich zuzuordnen ist.