Streitbeilegung Deutschland–Schweiz

Das Verständigungsverfahren ist das formelle Instrument, wenn bilaterale Korrekturkoordination auf nationalem Weg nicht erreicht werden kann: Die Finanzbehörden beider Staaten einigen sich verbindlich darüber, wer den Gewinn besteuern darf — und in welchem Umfang.

Das Kernproblem

Deutschland und die Schweiz können denselben Sachverhalt abkommensrechtlich unterschiedlich qualifizieren. Was im einen Staat als zulässig gilt, wird im anderen als steuerpflichtig behandelt. Das Verständigungsverfahren ist das Instrument, um diese Divergenz aufzulösen.

Instrumente der Streitbeilegung

Verständigungsverfahren (MAP)

Das Mutual Agreement Procedure nach Art. 25 DBA Deutschland–Schweiz ermöglicht es den zuständigen Behörden beider Staaten, eine abkommenskonforme Lösung auszuhandeln. Der Antrag kann von der steuerpflichtigen Person gestellt werden, wenn eine Besteuerung entgegen dem Abkommen droht oder bereits eingetreten ist.

Schiedsverfahren

Kommt im Verständigungsverfahren innerhalb von zwei Jahren keine Einigung zustande, sieht das DBA Deutschland–Schweiz eine Schiedsklausel vor. Das Schiedsverfahren ist ein letzter Mechanismus zur Vermeidung einer abkommenswidrigen Doppelbesteuerung.

Nationale Verfahren — parallel geführt

Das Verständigungsverfahren ersetzt nationale Verfahren nicht, sondern ergänzt sie. Einspruchs- und Klageverfahren in Deutschland sowie Einspracheverfahren in der Schweiz werden parallel geführt, um alle Rechtsmittel zu wahren.

Fristen und Antragsrecht

Der Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens muss innerhalb bestimmter Fristen gestellt werden — typischerweise drei Jahre ab Kenntnis der abkommenswidrigen Massnahme. Fristen und Verfahrensregeln müssen von Beginn an beachtet werden.

Das Verständigungsverfahren ist kein Selbstläufer — es braucht eine koordinierte Vorbereitung.

Wie wir vorgehen

Antragsvorbereitung

Wir bereiten den Antrag auf Einleitung des Verständigungsverfahrens vor — mit vollständiger Sachverhaltsdokumentation und abkommensrechtlicher Argumentation. Der Antrag wird in beiden Staaten korrekt eingereicht.

Führung des MAP

Wir führen das Verfahren auf beiden Seiten: gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern in Deutschland und der ESTV in der Schweiz. Die Linie bleibt konsistent und wird aus einer Hand geführt.

Koordination mit nationalen Verfahren

Einspruchs- und Klageverfahren werden mit dem Verständigungsverfahren abgestimmt. Das Zusammenspiel der Verfahren wird so gesteuert, dass keine Inkonsistenzen entstehen und alle Rechtsbehelfe erhalten bleiben.

Kontakt

Besteht eine Doppelbesteuerungssituation oder droht eine? Wir prüfen, ob ein Verständigungsverfahren in Betracht kommt, und leiten die notwendigen Schritte ein.

Kanzlei Zürich

Internationale Qualifikation und Steuerkorrektur. Verrechnungspreise, Gegenberichtigungen, Verständigungsverfahren Deutschland–Schweiz.

+41 44 585 11 85

Kanzlei Hamburg

Verfahrensarbeit in Deutschland. Betriebsprüfungen, Einspruchs- und Klageverfahren, steuerliche Rechtsmittel- und Durchsetzungsfragen.

+49 40 49 20 93 43

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