Betriebsstätten & Gewinnabgrenzung in Steuerprüfungen
Betriebsstättenstreitigkeiten und Gewinnabgrenzungsfragen sind ein typischer Anwendungsfall bilateraler Korrekturkoordination DE↔CH: Was Deutschland als Betriebsstättengewinn qualifiziert, muss in der Schweiz die passende Gegenreaktion auslösen — und umgekehrt.
Das Kernproblem
Deutschland und die Schweiz qualifizieren Betriebsstätten und die Zuordnung von Gewinnen häufig unterschiedlich. Was eine Finanzbehörde als Betriebsstätte wertet, wird auf der anderen Seite anders gesehen — und umgekehrt. Ohne koordinierte Linie entsteht Doppelbesteuerung.
Typische Sachverhalte
Betriebsstättenstreit in der Prüfung
Die deutsche Finanzverwaltung nimmt eine Betriebsstätte in Deutschland an, obwohl die Gesellschaft in der Schweiz ansässig ist. Oder umgekehrt: eine Schweizer Prüfung stellt die Gewinnzuordnung zur deutschen Einheit in Frage. In beiden Fällen droht eine inkonsistente Besteuerung desselben Gewinns in zwei Staaten.
Betriebsstätten-Gewinnabgrenzung
Auch wenn eine Betriebsstätte dem Grunde nach anerkannt wird, ist die Frage, wie viel Gewinn ihr zuzuordnen ist, regelmässig Gegenstand von Streitigkeiten. Der AOA (Authorised OECD Approach) wird in Deutschland und der Schweiz unterschiedlich angewandt — mit der Folge einer divergierenden Gewinnzuordnung.
Schätzung des Betriebsstättengewinns
Schätzungen der Finanzbehörde, die auf einer angenommenen Betriebsstätte beruhen, ziehen häufig eine Gegenkorrektur auf der anderen Seite nach sich — die aber nicht automatisch erfolgt. Ohne aktive Koordination bleibt die Doppelbelastung bestehen.
Funktionsverlagerung
Wenn Wirtschaftsgüter, Funktionen oder Risiken zwischen Deutschland und der Schweiz verlagert werden, prüfen beide Staaten Entstrickungsbesteuerung oder Zugangskorrektur. Die steuerliche Behandlung auf beiden Seiten muss aufeinander abgestimmt sein, damit keine doppelte Erfassung entsteht.
Wie wir vorgehen
Sachverhaltsanalyse beidseitig
Wir analysieren den Sachverhalt nach Deutschem und Schweizer Steuerrecht und den einschlägigen Abkommensbestimmungen gleichzeitig. Die Qualifikation wird nicht nacheinander, sondern aus einem Guss entwickelt.
Koordinierte Verfahrensführung
Einsprüche, Stellungnahmen und Verhandlungen mit den Finanzbehörden in Deutschland und der Schweiz werden auf eine gemeinsame Linie gebracht. Kein Schnittstellenbruch zwischen verschiedenen Teams.
Rechtsstreit oder Verständigungsverfahren
Je nach Sachverhalt ist ein Rechtsstreit — Einspruch, Beschwerde oder Klage in Deutschland oder der Schweiz — das geeignete Instrument, manchmal ein Verständigungsverfahren nach dem DBA Deutschland–Schweiz, manchmal beides parallel, in einem oder beiden Staaten. Wir wählen das passende Vorgehen und koordinieren die Verfahren. → Streitbeilegung Deutschland–Schweiz
Kontakt
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Kanzlei Zürich
Internationale Qualifikation und Steuerkorrektur. Verrechnungspreise, Gegenberichtigungen, Verständigungsverfahren Deutschland–Schweiz.
Kanzlei Hamburg
Verfahrensarbeit in Deutschland. Betriebsprüfungen, Einspruchs- und Klageverfahren, steuerliche Rechtsmittel- und Durchsetzungsfragen.
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