Betriebsstätten & Gewinnabgrenzung in Steuerprüfungen

Betriebsstättenstreitigkeiten und Gewinnabgrenzungsfragen sind ein typischer Anwendungsfall bilateraler Korrekturkoordination DE↔CH: Was Deutschland als Betriebsstättengewinn qualifiziert, muss in der Schweiz die passende Gegenreaktion auslösen — und umgekehrt.

Das Kernproblem

Deutschland und die Schweiz qualifizieren Betriebsstätten und die Zuordnung von Gewinnen häufig unterschiedlich. Was eine Finanzbehörde als Betriebsstätte wertet, wird auf der anderen Seite anders gesehen — und umgekehrt. Ohne koordinierte Linie entsteht Doppelbesteuerung.

Typische Sachverhalte

Betriebsstättenstreit in der Prüfung

Die deutsche Finanzverwaltung nimmt eine Betriebsstätte in Deutschland an, obwohl die Gesellschaft in der Schweiz ansässig ist. Oder umgekehrt: eine Schweizer Prüfung stellt die Gewinnzuordnung zur deutschen Einheit in Frage. In beiden Fällen droht eine inkonsistente Besteuerung desselben Gewinns in zwei Staaten.

Betriebsstätten-Gewinnabgrenzung

Auch wenn eine Betriebsstätte dem Grunde nach anerkannt wird, ist die Frage, wie viel Gewinn ihr zuzuordnen ist, regelmässig Gegenstand von Streitigkeiten. Der AOA (Authorised OECD Approach) wird in Deutschland und der Schweiz unterschiedlich angewandt — mit der Folge einer divergierenden Gewinnzuordnung.

Schätzung des Betriebsstättengewinns

Schätzungen der Finanzbehörde, die auf einer angenommenen Betriebsstätte beruhen, ziehen häufig eine Gegenkorrektur auf der anderen Seite nach sich — die aber nicht automatisch erfolgt. Ohne aktive Koordination bleibt die Doppelbelastung bestehen.

Funktionsverlagerung

Wenn Wirtschaftsgüter, Funktionen oder Risiken zwischen Deutschland und der Schweiz verlagert werden, prüfen beide Staaten Entstrickungsbesteuerung oder Zugangskorrektur. Die steuerliche Behandlung auf beiden Seiten muss aufeinander abgestimmt sein, damit keine doppelte Erfassung entsteht.

Betriebsstättenfragen entscheiden sich nicht in einem Land allein.

Wie wir vorgehen

Sachverhaltsanalyse beidseitig

Wir analysieren den Sachverhalt nach Deutschem und Schweizer Steuerrecht und den einschlägigen Abkommensbestimmungen gleichzeitig. Die Qualifikation wird nicht nacheinander, sondern aus einem Guss entwickelt.

Koordinierte Verfahrensführung

Einsprüche, Stellungnahmen und Verhandlungen mit den Finanzbehörden in Deutschland und der Schweiz werden auf eine gemeinsame Linie gebracht. Kein Schnittstellenbruch zwischen verschiedenen Teams.

Rechtsstreit oder Verständigungsverfahren

Je nach Sachverhalt ist ein Rechtsstreit — Einspruch, Beschwerde oder Klage in Deutschland oder der Schweiz — das geeignete Instrument, manchmal ein Verständigungsverfahren nach dem DBA Deutschland–Schweiz, manchmal beides parallel, in einem oder beiden Staaten. Wir wählen das passende Vorgehen und koordinieren die Verfahren. → Streitbeilegung Deutschland–Schweiz

Kontakt

Steht eine Betriebsstättenfrage oder Gewinnabgrenzungsstreitigkeit im Raum? Wir nehmen Ihre Anfrage auf und prüfen, ob und wie wir helfen können.

Kanzlei Zürich

Internationale Qualifikation und Steuerkorrektur. Verrechnungspreise, Gegenberichtigungen, Verständigungsverfahren Deutschland–Schweiz.

+41 44 585 11 85

Kanzlei Hamburg

Verfahrensarbeit in Deutschland. Betriebsprüfungen, Einspruchs- und Klageverfahren, steuerliche Rechtsmittel- und Durchsetzungsfragen.

+49 40 49 20 93 43

Verschlüsselte Nachricht senden*

*Um Ihre Nachricht mit der gebotenen Anwaltsvertraulichkeit zu behandeln, öffnet sich ein Fenster, wo Sie uns eine verschlüsselte Nachricht zusenden können. Sie können Anhänge beifügen. Nach dem Absenden erscheint eine Bestätigung und Sie haben die Möglichkeit, die Nachricht zu downloaden.

Mit Ihrer Kontaktaufnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben intern an die jeweilige von unseren Kanzleien weitergeben, der Ihre Anfrage fachlich zuzuordnen ist.