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Steuerkorrekturen bei internationalen Sachverhalten

Internationale Sachverhalte führen regelmässig zu Steuerkorrekturen. Entscheidend ist nicht nur die nationale Änderung, sondern ihre grenzüberschreitende Wirkung.

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Primärberichtigung, Sekundärberichtigung, Gegenberichtigung

Bei grenzüberschreitenden Korrekturen müssen Primärberichtigung, Sekundärberichtigung und Gegenberichtigung als zusammenhängende Kette verstanden werden. Wer nur national reagiert, riskiert Doppelbesteuerung oder verfestigt sie.

Steuerkorrekturen sind nur dann wirksam, wenn die internationale Linie stimmt.

In Deutschland und der Schweiz stehen dafür unterschiedliche Instrumente bereit. Wir wählen und kombinieren sie so, dass Chancen offen bleiben, Blockaden vermieden werden und die Linie in beiden Staaten trägt.

Instrumente, die koordiniert werden müssen
  • Nationale Rechtsmittel gegen behördenangestossene Änderungen (DE: Einspruch; CH: Einsprache, Rekurs)
  • Nationale Korrektur- und Änderungsmöglichkeiten zugunsten des Steuerpflichtigen
  • Gerichtliche Verfahren (DE: Finanzgericht; CH: Steuerrekurs, Rechtsmittelinstanzen)
  • Verständigungsverfahren nach dem DBA Deutschland–Schweiz (Art. 25 DBA DE/CH)
Worauf es in der Praxis ankommt
  • Welche Verfahrensschritte sind auf welcher Seite einzuleiten, gegebenenfalls parallel?
  • Welche Linie darf sich international nicht widersprechen?
  • Welche Fakten müssen früh gesichert werden, damit Gegenberichtigungen möglich bleiben?
  • Welche Kombination von Rechtsmitteln hält die beste Verhandlungsposition offen?
Unsere Rolle

Wir führen Steuerkorrekturen bei internationalen Sachverhalten als koordinierte Verfahrensstrategie über Deutschland und die Schweiz. Ziel ist: Doppelbesteuerung verhindern oder beseitigen und eine international konsistente Position herstellen.

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