Doppelbesteuerung verhindern
& beseitigen.
Deutschland & Schweiz.

Wenn Deutschland und die Schweiz denselben Gewinn beanspruchen, entsteht Doppelbesteuerung. Wir koordinieren zwischen Deutschland und der Schweiz ohne Schnittstellenbruch.

Fokus: Steuerprüfungen, Steuerkorrekturen und Doppelbesteuerungsabwehr mit Bezug zu Deutschland & Schweiz. Keine allgemeine Steuerberatung.

Worum es in der Praxis geht

Doppelbesteuerung entsteht, wenn mehrere Staaten denselben Gewinn beanspruchen, aber keine koordinierte Linie besteht. Wir koordinieren das Steuerrecht und die Steuerverfahren in Deutschland und der Schweiz aus einer Hand.

Was wir tun

Wir übernehmen Mandate, in denen Doppelbesteuerung droht oder bereits eingetreten ist. Typisch ist eine Gewinnanpassung nach einer Betriebsprüfung in Deutschland, die eine Gegenberichtigung in der Schweiz erfordert.

Typische Auslöser
  • Verrechnungspreisanpassung mit Schweizer Gesellschaft
  • Streit um Betriebsstätte oder Gewinnabgrenzung
  • Schätzungen oder verdeckte Gewinnausschüttung mit Auslandsbezug
  • Parallel laufende Verfahren oder widersprüchliche Qualifikationen
Wenn mehrere Staaten betroffen sind, braucht es ein konzertiertes Vorgehen.

Wie wir arbeiten

Steuerkorrekturen bei internationalen Sachverhalten

Gewinnanpassungen nach Betriebsprüfungen — ob Verrechnungspreiskorrektur, verdeckte Gewinnausschüttung oder Schätzung — erfordern eine koordinierte Gegenreaktion in beiden Staaten. Die Gegenberichtigung erfolgt nicht automatisch.

Mehr zu Steuerkorrekturen →

Deutschland & Schweiz

Grenzüberschreitend aus einer Hand. Argumentationslinie, Verfahren und Umsetzung werden in Deutschland und der Schweiz so geführt, dass sie zusammenpassen – ohne Schnittstellenbruch zwischen Beraterteams.

Multidisziplinär

Steuerrecht, Verfahrensrecht und internationale Qualifikation greifen in einem Team ineinander. Keine Übergabe zwischen Spezialisten, sondern eine gemeinsam geführte Linie.

Ausgewiesene Fachkompetenz

Laufende Fachautorenschaft zu Betriebsprüfung, Verständigungsverfahren und grenzüberschreitender Gewinnabgrenzung. Die Linie, die wir für Sie führen, schreiben wir auch.

Warum oi.tax

Integriert in beiden Rechtsordnungen

Grenzüberschreitende Sachverhalte scheitern häufig am ungenügenden Zusammenspiel von Deutschem und Schweizer Recht.

Ein Ansprechpartner

Grenzüberschreitende Fälle werden oft zwischen verschiedenen Beraterteams aufgeteilt. Unterschiedliche Verantwortlichkeiten erzeugen Schnittstellen und inkonsistente Linien.

Eine Linie

Im grenzüberschreitenden Verfahren darf die Linie nicht zwischen mehreren Verantwortlichen verloren gehen. Sie erhalten eine koordinierte Führung mit einem einheitlichen Ansprechpartner.

Eine Linie.
Ein Ansprechpartner.
Deutschland & Schweiz.

Passt mein Fall?

Passt typischerweise
  • Eine Steuerprüfung eines grenzüberschreitenden Sachverhalts steht an oder läuft bereits
  • Gewinnanpassung in Deutschland mit Auswirkungen auf die Schweiz
  • Gewinnanpassung in der Schweiz mit Auswirkungen auf Deutschland
  • Verrechnungspreise oder Betriebsstätte werden unterschiedlich qualifiziert
  • Gegenberichtigung zwischen Deutschland und der Schweiz ist erforderlich
Eher nicht
  • Rein nationale Sachverhalte ohne grenzüberschreitenden Bezug
  • Fälle ohne Bezug zu Deutschland oder der Schweiz
  • Allgemeine Steuerberatung ohne Prüfungsbezug
  • Reine Dokumentation ohne streitige Fragestellung

Kontakt

oi.tax ist der Einstieg für grenzüberschreitende Sachverhalte. Wir nehmen Ihre Anfrage in Zürich auf, klären die Einordnung und binden Hamburg ein, wenn ein deutsches Verfahren betroffen ist.

Kanzlei Zürich

Internationale Qualifikation und Steuerkorrektur. Verrechnungspreise, Gegenberichtigungen, Verständigungsverfahren Deutschland–Schweiz.

+41 44 585 11 85

Kanzlei Hamburg

Verfahrensarbeit in Deutschland. Betriebsprüfungen, Einspruchs- und Klageverfahren, steuerliche Rechtsmittel- und Durchsetzungsfragen.

+49 40 49 20 93 43

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Mit Ihrer Kontaktaufnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben intern an die jeweilige von unseren Kanzleien weitergeben, der Ihre Anfrage fachlich zuzuordnen ist.